Dienstag, 29. Oktober 2013

Schwerwiegende Probleme im Bistum Limburg - Missachtung des Kirchenrechts

Bereits zur Amtszeit des damaligen Bischofs Franz Kamphaus entwickelte sich im Bistum Limburg eine dem Kirchenrecht widersprechende Handhabung bei der Übergabe von Leitungsvollmachten für (vakante) Pfarreien. Hier wurde Laien zugestanden, was ihnen von standeswegen und nach kirchlicher Verfassung nicht angetragen werden kann sondern dem geweihten Priester vorbehalten ist (vgl. Georg May, Die andere Hierarchie Teil 1, 2, 3).

In seinem Werk "Die andere Hierarchie" (S. 127-130) schrieb Prof. Georg May bereits 1997 folgendes über das Bistum Limburg (Teil 35, Fortsetzung von hier):


§11 Die Pfarrbeauftragten

I.  In der Diözese Limburg

1.  Regelung

Die laikalen Funktionäre geben sich nicht damit zufrieden, Hilfsdienste für Priester zu leisten. Sie dringen mit Macht in die Leitungsfunktionen der Kirche.

Der Aufbau der anderen Hierarchie ist am weitesten fortgeschritten in der Diözese Limburg. Dort gibt es seit 1995 den Pfarrbeauftragten (1). Diese Bezeichnung wurde für ständige nichtgeweihte  Amtsträger geschaffen.

Die "mit der Wahrnehmung der pfarrlichen Seelsorge" beauftragte Person heißt "Pfarrbeauftragter". Daneben gibt es den "die pfarrliche Seelsorge Leitenden Priester". Der Pfarrbeauftragte erhält "Anteil an der Ausübung der pfarrlichen Hirtensorge", die in Einzelbereichen der Seelsorge "Leitungsfunktionen" miteinschließt. Der Pfarrbeauftragte übt seinen Dienst "eigenständig" aus, steht aber unter der "Dienst- und Fachaufsicht" des die Seelsorge Leitenden Priesters. Er hat "die Repräsentation der Pfarrei in der Öffentlichkeit" im Zusammenwirken mit dem Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates "nach innen und nach außen". In gewissen Bereichen der Seelsorge hat er "Letztverantwortung".

"Der die Seelsorge Leitende Priester ist nicht Pfarrer, hat aber Befugnisse und Vollmachten eines Pfarrers, die im Bestellungsdekret im einzelnen festgelegt werden." Der die Seelsorge Leitende Priester ist auf die Aufgaben beschränkt, die an die "Weihevollmacht" gebunden sind. Er hat aber "die pfarrliche Hirtensorge gegenüber dem Bischof zu verantworten". Er übt die "Dienst- und Fachaufsicht" über den Pfarrbeauftragten aus. In gewissen Bereichen der Seelsorge hat er gemäß Bestellungsdekret "Letztverantwortung".


2.  Beurteilung

Man muss sich klarmachen, was hier vorgeht. In Limburg wird die andere Hierarchie nicht nur tatsächlich geduldet, sondern kirchenamtlich errichtet.

Hier wird der Nichtgeweihte als Inhaber eines regulären seelsorglichen Kirchenamtes auf Dauer neben den Priester oder an die Stelle des Priesters gesetzt. In Limburg wird der laikale Funktionär nicht bloß mit der Beteiligung an der Ausübung der Seelsorge betraut, sondern "mit der Wahrnehmung der pfarrlichen Seelsorge".

Wie Nichtgeweihte "mit der verantwortlichen Wahrnehmung der Pfarrseelsorge" beauftragt werden können, bleibt das Geheimnis des Limburger Papiers. Von einer "kooperativen Wahrnehmung von Leitungsverantwortung in der Seelsorge" weiß c. 517 § 2, auf den sich das Papier beruft, nichts. Der c. 517 § 2 spricht von "Teilnahme in der Ausübung der Seelsorge". Eine "kooperative Wahrnehmung von Leitungsverantwortung in der Seelsorge" ist dort nicht ausgesagt.

Nach c. 532 vertritt der Pfarrer die Pfarrei in allen rechtlichen Angelegenheiten. Nach dem Limburger Papier tun dies der Pfarrbeauftragte und der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates. Die Diözese Limburg hat sohin mit ihrem Modell eine dauernde Veränderung der kirchlichen Struktur beschlossen. Fortan werden in diesem unglücklichen Sprengel Pfarreien mit priesterlichem Haupt und Pfarreien mit laikaler Spitze nebeneinanderbestehen. Durch dieses Modell wird das Prinzip der Einheit der heiligen Vollmacht und der Zusammengehörigkeit von Weihe- und Hirtengewalt verletzt.

Er ist ausgeschlossen, dass Priester und Nichtpriester in gleicher Weise eine Pfarrei "leiten". Die Stellung des Priesters ist durch Nichtpriester nicht ersetzbar. Der Priester leistet die Dienste des Lehrens, Heiligens und Leitens in persona Christi, d. h. in Stellvertretung des Hauptes der Kirche, das Christus ist. Ein Nichtpriester ist unfähig, in persona Christi zu handeln. Ein Hirt vermag aufgrund seiner Stellung zu leiten. Ein Nichthirt kann nicht Leitungsfunktionen wahrnehmen.

Der Priester verschwindet in diesem Modell fast völlig aus dem Gesichtskreis der Gläubigen und tritt nur noch als Vollzieher des eucharistischen Opfers und Spender einiger Sakramente in Erscheinung (falls diese noch begehrt werden!). Es ist klar, wohin die Entwicklung nach dem Limburger Plan geht. "Wenn die Ausnahme zur Regel wird, erweist sich bald der Dienst des Priesters bis auf wenige sacerdotale Funktionen als überflüssig" (2).



II.  In anderen Diözesen

Es war vorauszusehen, dass das Limburger Modell Schule machen würde; denn ähnliche Tendenzen sind fast überall virulent.

So führte der fortschrittliche Bischof Scheele in Würzburg nach Limburger Vorbild ebenfalls den "Pfarrbeauftragten" ein (3). Auch im Bistum Mainz können nach dem Papier "Pastorale Planung" "Gemeindebeauftragte" mit "Leitungsaufgaben"bestellt werden (Nr. 19).

In der Diözese Speyer hat eine vergleichbare Stellung der laikale Pastoralteamleiter (4). Ihm sind alle Seelsorgeaufgaben in der Pfarrei übertragen, die nicht dem Priester vorbehalten sind. Er ist zuständig für die Durchführung der liturgischen Feiern, der katechetischen Aufgaben und der karitativen Dienste. Er hat für diese Bereiche die volle Handlungsverantwortung.

Das deutsche Beispiel fand in Österreich Nachahmung. In der Diözese Linz nimmt der Pfarrassistent "eigenständige Seelsorgeverantwortung" wahr und "wirkt dabei an der Ausübung der Leitungsvollmacht mit" (5). Er "vertritt die Pfarrei nach außen". Er ist "in umfassender Sorge für das Leben der Pfarrgemeinde" tätig. Er hat "die Leitung der Arbeit des Pfarrgemeinderates und den Vorsitz im Pfarrkirchenrat".

In der Erzdiözese Salzburg gibt es den laikalen Pfarramtsleiter. Ihm sind die pastoralen Dienste und die Verwaltungsarbeit anvertraut, die er eigenverantwortlich gemeinsam mit dem Pfargemeinderat und dem Pfarrprovisor wahrnehmen soll" (6). (weiterlesen)




(1)  Die Welt vom 9.September 1995; FAZ vom 12. September 1995; Statut des Bistums Limburg für die Pfarrseelsorge nach c. 517 § 2 CIC vom 16. August 1995 (Archiv für katholisches Kirchenrecht 164, 1995; 473 - 477); Statut für die Seelsorge in vakanten Pfarreien, Limburg, vom 16. August 1995 (Pfarramtsblatt 68; 1995, 334 - 338)
(2)  Rees, Die Mitwirkung von Laien bei der Gemeindeleitung 14
(3)  Klerusblatt 77, 1997, 84
(4)  Kirche leben in der Pfarrgemeinde (Elemente des Diözesanpastoralplanes) (= Für die Seelsorge. Pastoralbeilage zum Oberhirtlichen Verordnungsblatt für das Bistum Speyer Heft 1/1993); Speyer 1993
(5)  Amtsblatt 140, 1994, 64-66 (22. Mai 1994)
(6)  Una Voce-Korrespondenz 24, 1994, 190


Fortsetzung von Teil 34; - zu Teil 36

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Liturgischer Missbrauch im Bistum Limburg unter Bischof Kamphaus (exemplarisch):


Diese Entwicklung versucht der neue Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst (seit November 2007 Bischof von Limburg) zu korrigieren:

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Der tragische Fall eines ehemaligen Pfarrbeauftragten im Bistum Limburg:
JAN KLEMENTOWSKI: Ich habe mich von meiner Frau getrennt. Auch die Ehe eines Diakons kann scheitern, ich bin nur ein Mensch. Nach dem Kirchengesetz muss ein Diakon, dessen Frau stirbt oder der sich trennt, danach im Zölibat leben und dies auch unterzeichnen. Ich jedoch sehe mich unter diesem Aspekt nicht mehr in der Lage, nach der Lehre der römisch-katholischen Kirche mein Amt als Diakon auszuführen. (fnp s.o. "Nachgefragt")


Michael Hanft, Pfarrbeauftragter im Bistum Würzburg:
"Predigtverbot für Laien in der Eucharistiefeier – Diskussionsverbot über das Priestertum der Frau – Abbau demokratischer Strukturen in der Kirche (z.B. Regensburg)? Kein wirkliches Problem für meine Motivation: Ich bin überzeugt davon, dass der Hl. Geist im 21. Jahrhundert neue Aufbrüche auch in unserer katholischen Kirche hervorrufen wird, und hoffe diese noch selbst erleben zu können." (Quelle: Bistum Würzburg)

Bilder einer Pfarrbeauftragten des Bistums Limburg: hier.

Ja, all diese Menschen meinen es sicher gut. Es sind begeisterungsfähige, engagierte aber leider fehlgeleitete Christen, die dazu noch ihr Treuegelöbnis gegenüber der Kirche sehr eigenwillig interpretieren... Gut gemeint...


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und auch:

oben: eigenes Foto

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