Freitag, 2. November 2012

Ablass zu Allerseelen

Nach kirchlichem Recht gibt es (c. 992 CICff) fünf  grundsätzliche Voraussetzungen für die  Erlangung von Ablässen:

Wer einen Ablass gewinnen will
  • muss getaufter Christ sein
  • er darf nicht exkommuniziert sein
  • er muss sich im Stand der Gnade befinden (d.h. keine schwere Sünde begangen haben die noch nicht gebeichtet wurde)
  • er muss den Willen haben, Ablässe zu gewinnen
  • er muss die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen (s. u.) in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen

Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener (oder unvollkommener) Ablass für die Verstorbenen  gewonnen werden.

Die üblichen Bestimmungen sind:
  • Beichte (innerhalb eines Zeitraumes von 20 Tagen vor oder nach dem Tag des Ablasses)
  • entschlossene Abkehr von jeder Sünde (fester Vorsatz)
  • Kommunionempfang (jeweils ein Kommunionempfang je Ablass)
  • Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters (z. B. "Vater unser", "Ave Maria", "Gloria Patri")
Diese Bedingungen können (im Falle des Allerseelen-Ablasses) mehrere Tage vor oder nach dem Kirchen- bzw. Friedhofsbesuch erfüllt werden.

Außerdem ist für den Allerseelen-Ablass erforderlich:

1.) am Allerseelentag (2. November, einschließlich 1. November ab 12 Uhr):
Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle
Beten des "Vater unser" und Glaubensbekenntnis
(in privaten Hauskapellen können nur die zum Haus Gehörenden den Ablass gewinnen)
oder

2.) vom 1. bis zum 8. November:
Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen

Der Allerseelen-Ablass kann ausschließlich den Verstorbenen (also nicht sich selbst oder anderen noch lebenden Personen) zugewendet werden.

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es möglich, einen Teilablass für die Verstorbenen zu erlangen. (Ein solcher Teilablass kann in diesen und an allen Tagen des Jahres durch einen Friedhofsbesuch gewonnen werden.)


Weiteres zum Thema: 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...